Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich für eine Angebot der Freizeit- und Sportarena Adelboden interessieren.
Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und der Freizeit- und Sportarena Adelboden AG (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
1. Buchung
Buchungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch, per Fax oder persönlich beim Veranstalter vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
2. Buchungsbestätigung
Nach Entgegennahme Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Informationen. Erst durch diese Bestätigung entsteht ein verbindlicher Vertrag.
3. Teilnahmebedingungen
Ein angemessener gesundheitlicher Zustand ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter rechtzeitig über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter kann Personen von Veranstaltungen der Freizeit- und Sportarena ausschliessen, wenn die physischen und/oder psychischen Anforderungen für einen reibungslosen und gefahrlosen Ablauf nicht erfüllt werden. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Bedingungen des Veranstalters zu halten und dessen Weisungen strikt folge zu leisten.
4. Zahlungsbedingungen
Für alle Aktivitäten sind die Kosten bis spätestens zu dem in der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin, per Bank- bzw. Postüberweisung oder in BAR zu leisten. Andere Zahlungskonditionen werden in der Buchungsbestätigung angegeben. Es kann eine Anzahlung innert einer Frist eingefordert werden.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert.
5. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag muss vor Aktivitätsbeginn schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Erst mit Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Kostenanteil in Rechnung gestellt:
Bis 30 Tage (Trainingslager: 3 Monate) vor Aktivitätsbeginn, keine Kosten
Bis 20 Tage (Trainingslager: 2 Monate) vor Aktivitätsbeginn, 20% des vereinbarten Preises
Bis 10 Tage (Trainingslager: 1 Monat) vor Aktivitätsbeginn, 30% des vereinbarten Preises
Bis 1 Tag (Trainingslager: 10 Tage) vor Aktivitätsbeginn, 75% des vereinbarten Preises
Am Tag des Aktivitätsbeginn, 100% des vereinbarten Preises
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 pro Person erhoben.
6. Annullation oder Abbruch durch den Veranstalter
Bei gewissen Veranstaltungen sind Mindestteilnehmerzahlen vom Veranstalter vorgegeben. Werden diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzleistungen umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Veranstaltung infolge behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter diese absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderung nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm bzw. Teile der vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände erfordern. Er bemüht sich jedoch eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Veranstaltung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
9. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbstständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert.
10. Haftung
Bei Verlusten und Beschädigungen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer wird jede Haftung abgelehnt. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung, dass man Gefahren ausgesetzt sein kann, die beim besten Wissen und Können nicht voraussehbar sind. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Jegliche Forderungen von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen werden abgelehnt.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden zum Teil die Vermittlung von Produkten und Leistungen Dritter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
11. Anwendbares Recht
Alle Rechtbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, kommen diese zur Anwendung.
12. Sicherheit und Qualität
Sicherheit steht im Vordergrund und hat immer 1. Priorität. Bei allen Veranstaltungen der Freizeit- und Sportarena steht das Wohlbefinden jedes einzelnen im Vordergrund. Der Veranstalter ist stets bemüht, auf die einzelnen Wünsche des Kunden einzugehen und diese, soweit unter den gegebenen Voraussetzungen möglich, zu erfüllen.